composite-materialKomposite (Kunststoffe) sind plastische Materialien und gehören einer Gruppe von Füllungsmaterialien an, die chemisch am Zahn haften.

amalgamAmalgam ist ein plastisches Füllungsmaterial, das ab 01.01.2025 durch die EU verboten wird.

Keramische Füllungen und Goldlegierungen erfüllen die höchsten Ansprüche an Ästhetik, Präzision und Stabilität.

Es existiert eine Vielzahl von anderen Füllungsmaterialien, deren Anwendungsgebiete meist stark eingeschränkt sind. Wichtigste Vertreter sind Zemente und Compomere.

Kunststoff-Füllung

Komposite (Composites oder Kunststoffe) sind plastische Materialien und gehören einer Gruppe von Füllungsmaterialien an, die chemisch am Zahn haften.

Sie bilden - durch einen speziellen Klebe- und Härtevorgang ermöglicht - eine Einheit mit dem vorhandenen Restzahngewebe. Es ist durch seine zahnähnlich Farbe ein sehr ästhetisches Material.

Die Anwendung von Komposit ist an Seiten- und Frontzähnen möglich, wenn eine Trockenhaltung des Zahnes möglich ist. Dies ist gleichzeitig der limitierende Faktor für die Entscheidung zur Kunststofffüllung. Daher wird in unserer Praxis - wann immer möglich - eine spezielle Methode der Trockenhaltung mittels Gummituch vorgenommen. Durch diesen sog. Kofferdam wird die Qualität der Versorgung verbessert, da Speichel und Atemfeuchtigkeit sicher kontrolliert werden können.

Zahn mit alter AmalgamfüllungZahn mit neuer Kunststofffüllung Dieser Werkstoff erfordert besondere Maßnahmen bei seiner Verarbeitung und somit einem Mehraufwand, der in der Regel im Frontzahnbereich von der gesetzlichen Krankenkasse getragen wird; bei einem Austausch einer defekten Füllung oder der Versorgung eines kariösen Defektes im Seitenzahnbereich müssen die Mehrkosten für diese Füllung (im Vergleich zur Amalgamfüllung) auf Basis der GOZ privat berechnet werden.

Werden besondere Methoden wie multiple Farben und Waxup-Technik oder ist eine besondere Ästhetik erforderlich, entsehen ebenfalls im Frontzahnbereich Mehrkosten, die vom Patienten (m/w/d) zu tragen sind. 

Sie erhalten hierfür eine vorherige Kosteninformation. 

Amalgam - Verbot und Entfernung

Infos zum Amalgamverbot ab dem 01.01.2025

  

Im Zuge des Amalgamverbots ab dem 01.01.2025 durch die EU (Quecksilberverordnung aus 2017) ergeben sich einschneidende Veränderungen in der Versorgung von Patientinnen und Patienten. 

Regelungen bis 2024

Bisher standen uns als Zahnärzten im Seitenzahnbereich (ab dem 4. Zahn nach hinten) die Dentalamalgame als kostenfreie Versorgung zu Verfügung. Neben ihrer Zulassung für alle Füllungsklassen (Ausdehnung und Lage der Füllung) hatten Amalgame Vorteil in der Verarbeitbarkeit, der Haltbarkeit und der geringen Anfälligkeit gegenüber Verarbeitungsproblemen. 

Die Freisetzung von Quecksilberionen aus dem Füllungsmaterial wurde wissenschaftlich unkritisch gesehen; bis auf wenige Ausnahmen (Allergie) konnte das Material in vielen Versorgungssituationen eingesetzt werden.

Seit ca. 20 Jahren wird der Einsatz von Amalgam v.a. durch Patientinnen und Patienten kritischer gesehen.

Zunächst liegt das an der o.g. Freisetzung von Quecksilberionen, die im Verdacht stehen, Schäden am Nervensystem zu verursachen. Weiterhin ist die Ästhetik des Material durch seine grau-schwarze Farbe für viele nicht mehr akzeptabel.

Für diese Patienten*innen kamen besonders Compositerestaurationen in Frage, welche diese negativen Eigenschaften nicht haben und gleichzeitig entsprechende mechanische Eigenschaften v.a. im Bereich der Seitenzähne aufweisen. Mit Composite steht also ein adäquates Ersatzmaterial zur Verfügung.

Um diese hohen Ansprüche an Ästhetik, Belastbarkeit und Langlebigkeit zu erreichen sind vor und während der Füllungslegung wichtige ZUSÄTZLICHE Maßnahme erforderlich:

  • absolut trockenes Arbeitsfeld, denn Composite sind in der Verarbeitungsphase anfällig gegen Feuchtigkeit (Speichen, Blut,…)
  • zusätzliches Anwenden eines „Klebers“ (Dentinbonding), um die Füllung sicher und chemisch an den Zahn zu binden
  • komplexere Matritzentechnik („Förmchen“ für Randgestaltung im Zahnzwischenraum), da Composite sich - im Gegensatz zu Amalgam - nicht ausdehnt

Diese zusätzlichen Maßnahmen sowie die erhöhten Materialkosten von Composite im Vergleich zu Amalgam führten zu einer privaten Zuzahlung durch die Patient*innen (sog. Mehrkostenvereinbarung gemäß § 28 Abs. 2 SGB V)

Von den gesetzlichen Krankenkassen wurde die Möglichkeit der Versorgung durch Composite mit den Kosten einer entsprechenden Amalgamfüllung bezuschusst. Dies spricht ja für die Anerkennung des Materials als adäquater Amalgamersatz. 

 

Inkrafttreten der EU-Quecksilberververordnung (Umsetzung des Minamata-Übereinkommen)

Mit dem seit 2017 beginnenden „Phase down“ (beschränktes Einsetzten der Amalgame in der Zahnarztpraxis) der Amalgamversorgung wurden empfindliche Bevölkerungsgruppen Compositefüllungen im Rahmen der gesetzlichen Versorgung zur Verfügung gestellt. Dies betraf folgende Patient*innen

  • Kinder < 15 Lebensjahr (0.-14. Lebensjahr)
  • Schwangere und Stillende
  • Patient*innen mit schwerer Nierenerkrankung
  • Allergiker auf Amalgambestandteile (Nachweis erforderlich)

Der Mehraufwand wurde hauptsächlich durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen, indem neue Abrechnungspositionen eingeführt wurden (Nr. 13e-h BEMA)

Ab dem 01.01.2025 entfallen diese Leistungen für die Patient*innen und es stehen nur noch die „alten“ Abrechnungspositionen für Amalgamfüllungen zur Verfügung (Nr. 13a-d BEMA). Die gesetzlichen Krankenkassen haben sich zwar zu einer Aufwertung dieser Positionen entschlossen, die aber keinesfalls den Mehraufwand einer Compsitefüllung abbilden.

Faktisch steht den Patient*in ab 2025 zwar eine kostenfreie Füllung zu; diese kann aber zu den oben aufgeführten neuen Punktwerten NICHT Composite sein.

 

Wie geht es jetzt weiter?

Um in diesem Kostenrahmen ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig (Vorgaben der Krankenkassen zu Versorgung von Patient*innen) arbeiten zu können, müssen wir auf andere Füllungsmaterialen als das erprobte und langlebige Composite ausweichen.

Leider steht uns für alle zu versorgenden Füllungsklassen kein entsprechendes Material zur Verfügung. 

Eine aktuelle Untersuchung von Prof. Dr. Frankenberger der Universität Marburg (Roland Frankenberger, Reinhard Hickel, Gottfried Schmalz, Falk Schwendicke, Diana Wolff; Amalgamersatz – Aktueller Stand zu selbstadhäsiven plastischen Füllungsmaterialien; QUINTESSENZ ZAHNMEDIZIN | Jahrgang 75 • Ausgabe 9 • September 2024) zeigt nochmals auf, dass es KEIN Material gibt, welches Amalgam oder Composite gleichzusetzen ist.

In unserer Praxis bedeutet das für SIE: 

  1. Wir setzten weiterhin Composite im Seitenzahnbereich ein - wie üblich unter den optimalen Bedingungen wie absolute Trockenlegung, haftstarkes Dentinbonding und hochgefüllte, klinisch erprobte Compositematerialien - um Ihnen wie gewohnt eine sehr hochwertige und langlebige Versorgung anzubieten. Dies bedeutet weiterhin eine Zuzahlung durch sie als Patient*in.
  2. Daneben werden wir - falls ausdrücklich durch sie eine „Kassenfüllung“ gewünscht - einen kunststoffverstärkten Glasionomerzement ohne Zuzahlung anbieten. Dieser entspricht NICHT einer Compositefüllung, wenngleich zahnfarben. Trotzdem scheint diese Materialgruppe die am ehesten akzeptabelsten Eigenschaften mitzubringen.

Die Nachteile wie schlechteres Randspaltverhalten, vermehrte Auswaschung und geringe Festigkeit führen je nach individueller Situation vermutlich zu einem früheren Füllungswechsel als gewohnt.

Daher sollte man bei der Wahl des Füllungsmaterials viele dieser Aspekte mit einbeziehen. 

Wir werden sie immer individuell beraten, aber sicher in Zukunft häufiger von einer „Kassenfüllung“ aus o.g. Gründen abraten.

 

Was ist neben Kosten und Materialauswahl noch zu beachten?

Die Substanznachteile für IHRE ZÄHNE (vermehrtes Wechseln der Füllung führt zu Verlust von Zahnsubstanz und ggf. zu kostenintensiveren Folgetherapien) und die wirtschaftlichen Folgen für die gesetzlichen Krankenkassen (vermehrter Füllungswechsel oder früheres Anfertigen von Zahnersatz führt langfristig zu höheren Kosten, welche die Versicherten über steigende Beiträge zahlen) sind langfristig inakzeptabel.

Neben all diesen Versorgungs- und Kostenargumenten kommt hinzu, dass geringere Sicherheit in der Versorgung mit vermehrten Terminen beim Zahnarzt einhergeht. Dies ist weder vom Patienten gewünscht (Wer geht schon gern zur Füllung zum Zahnarzt?) noch von der sich stetig verkleinernden Zahnärzteschaft (mehr Füllungstermine bedeuten weniger Zeit für andere Behandlungen) zu stemmen.

Das Amlagamverbot aus Gründen des Umwelt - und Gesundheitsschutzes für die Gesellschaft und den einzelnen Patienten/Patientin ist richtig und notwendig und wird von uns unterstützt. Schließlich sind wir Zahnärzte am meisten von der Belastung mit Quecksilber betroffen - wir fertigen ja diese Füllungen an und entfernen sie, wobei es zu starken Quecksilberdämpfen kommt.

Dies auf Kosten der sicheren Versorgung der Patient*innen und auf dem Rücken der Zahnärzteschaft abzugelten finden wir fragwürdig. 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

Amalgamsanierung 

Auf Wunsch entfernen wir Ihnen auch Ihre bestehenden Amalgamfüllungen. Dabei ist es nötig besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Ein wichtiger Teil ist die Entferung unter Kofferdam, einem dichtem Latextuch, welches verhindert, dass größere Mengen Amalgam in Kontakt mit der Mundschleimhaut kommen.

Des Weiteren empfehlen wir Ihnen eine homöopathische Begleittherapie (Ausleitungstherapie), die in verschiedene Schritten das bereit in Ihrem Körper gebundene Quecksilber freigeben und aus dem Körper ausleiten soll. 

Fragen Sie uns einfach danach! 

Keramik und Gold

Keramik 

Dieses Material besticht v.a. durch seine ästhetischen Vorteile, da es individuell der Zahnfarbe des Patienten angepasst werden kann. Alle Füllungen dieser Art werden indirekt, heißt nach einem Abdruck im Labor, hergestellt und dann mit einem Kunststoff-Kleber in den Zahn eingebracht.

Versorgungen aus Keramik erfordern die Möglichkeit der absoluten Trockenhaltung des betreffenden Zahnes. Die Anwendungsgebiete begrenzen sich auf die Seitenzähne und in Form von Veneers auf die Frontzähne. Ein Keramikinlay (Einlagefüllung) bietet wie jede andere indirekte Versorgung auch eine sehr hohe Präzision, da im Labor alle Bereich optisch kontrolliert werden können. Gleichzeitig garantiert dies einen passgenauen Sitz und somit eine Minimierung der späteren Klebefuge. Von kleinen Defekten bis hin zu größeren Restaurationen kann Keramik angewendet werden.

Hochgoldhaltige Legierungen

Restaurationen aus diesem Material lassen sich prinzipiell nur indirekt herstellen (Abformung, Laborarbeit) und erfordern somit einen zeitlichen und finanziellen Mehraufwand. Eine Versorgung dieser Art erfüllt höchste Ansprüche an Haltbarkeit, Passgenauigkeit und Mundverträglichkeit. Es eignent sich besonders für die Verwendung im kaudrucktragenden Bereich des Gebisses (Seitenzähne). Hierbei können v.a. mittelgroße und große Defekte versorgt werden. Das Inlay (Einlagefüllung) wird mit einem speziellen Zement am Zahn befestigt.

weitere Füllungsmaterialien

Es existiert eine Vielzahl von anderen Füllungsmaterialien, deren Anwendungsgebiete meist stark eingeschränkt sind. Wichtigste Vertreter sind Zemente und Compomere. Man unterscheidet verschiedene Arten von Zement, wichtige Vertreter sind der Phosphatzement, der Zinkoxid-Eugenol-Zement und der Glasionomerzement.

Phosphatzemente dienen zum einen als Unterfüllung unter metallische Materialen (Amalgam, Gold), um die "inneren Anteile" des Zahn vor schädigenden Einflüssen zu schützen; andererseits finden sie als provisorische, zeitlich begrenzte Versorgungen Anwendung. Phosphatzemente können auch vor Compositfüllungen verwendet werden.

Zinkoxid-Eugenol-Zement dient dem vorübergehenden Verschluss eines Defekts, v.a. in der Kinderzahnheilkunde, wenn der kleine Patient nur begrenzt mitarbeitet. Die einfache Verarbeitung und die relative Unempfindlichkeit gegenüber Feuchtigkeit ermöglichen so eine zeitlich begrenzte, aber ausreichend dichte provisorische Füllung. Die definitive Versorgung erfolgt später. Durch den Eugenolanteil sollte diese Zementart nicht vor Kunststofffüllungen angewendet werden.

Glasionomerzemente werden im Wesentlichen bei Zahnhalsfüllungen, als Unterfüllung, als Langzeitprovisorien und in der Kinderzahnheilkunde angewendet. Aber auch als Befestigungsmaterial von Kronen und Brücken finden sie Verwendung. Sie geben Fluorid ab und haben eine zahnähnliche Farbe. Die einfacher Verarbeitung, die ästhetischen sowie die materialkundlichen Eigenschaften erlauben ein schnelle provisorische Versorgung bzw.Milchzahnfüllung.

Compomere sind Mischmaterialen aus Komposit und Glasionomer, sind aber den Compositen ähnlicher. Sie fordern einen erhöhten Verarbeitungsaufwand, erreichen aber dabei nicht die Eigenschaften von Compositen. Sie werden haupsächlich bei Zahnhalsfüllungen und in der Kinderzahnheilkunde verwendet. Bei Milchzahnfüllungen gibt es sogar eingefärbte Materialien mit Glitzerpartikeln, die die Zusammenarbeit mit den Kindern erleichtern.

Wichtige Informationen

Praxis geschlossen

23.12.24-02.01.25

nächster Notdienst

noch nicht bekannt