Schmerzdienst Mo-Frei 7:30 Uhr

Geschlossen am 17.-21.02.2025

nächster Notdienst: 02.Mai 2025

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    Richtlinien der gesetzlichen Krankenkasse zur Wurzelkanalbehandlung

     

    Die Leistungen der Wurzelkanalbehandlung (bei Molaren) ist nur erstattungsfähig, wenn durch die Therapie...

    … eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann – besteht also bereits eine nichtversorgte Lücke, so ist die Wurzelkanalbehandlung KEINE Kassenleistung.

    … funktionstüchtiger Zahnersatz erhalten werden kann

    … eine Freiendsituation (Verlust des hintersten Zahnes) vermieden wird

     

    Weiterhin werden die Kosten für die Wurzelkanalbehandlung NICHT übernommen, wenn…

    … die Aufbereitung und Füllung der Wurzelkanäle nicht bis zur apikalen Konstriktion (engste Stelle des Kanals) oder in deren Nähe möglich ist

    … die medikamentösen Einlagen prinzipiell nicht auf drei Anwendungen begrenzt werden können (z.B. wegen Komplexität des Falls)

    … eine notwendige chirurgische Therapie vom Patienten abgelehnt wird

    … die Leistungen über das "ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige Maß" hinaus gehen(§ 12 SBG V)

    … bei bestehender Knochenveränderung die Prognose für den Zahnerhalt nicht als gut eingeschätzt wird.

    … bei bestehender Knochenveränderung die bereits vorhandene Wurzelfüllung keine sichtbare Undichtigkeiten im Röntgenbild aufweist (dennoch können diese bestehen).

    Wichtige Informationen

    Praxis geschlossen

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